Die Frage, wie eine ordnungsgemäße Robe aussehen muss, hat eine berufsrechtliche und eine sitzungspolizeiliche Dimension. Berufsrechtlich sind Rechtsanwältinnen allein durch § 20 BORAin Verbindung mit § 59 b Abs. 2 Nr. 6c) BRAOund damit durch Bundesrecht gebunden. Hiernach trägt „der Rechtsanwalt vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit...