05 Mai Robenrecht in Hessen
Ebbelwoi und die einzige richtige Skyline in Deutschland: Das gibt es nur im schönen Hessen. Daneben herrscht in diesem Bundesland zusammen mit Niedersachsen die höchste Trachtenvielfalt überhaupt in Deutschland. Doch nicht nur in den hiesigen Trachtenverbänden ist man auf die traditionellen Kleidungsstücke scharf.
Die Alma Mater Philippina – den meisten vielleicht eher bekannt als die Philipps-Universität in Marburg– gilt als die älteste protestantische Universität der Welt. Zwar wurde sie erst knapp 450 Jahre nach der vermutlich ältesten Uni – der Universität in Bologna– gegründet, allerdings konnte man damals im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bis zum Auftauchen eines gewissen Querulantenmit dem Protestantismus etwas weniger bis gar nichts anfangen. Gestiftet wurde Sie im Jahre 1527 aus großmütiger Gesinnung des hessischen Landgrafs Philipp dem Großmütigen, welcher zwar zuvor noch gegen lutherische Prediger vorging und auch die Aufstände im Deutschen Bauernkrieg blutig niederschlagen ließ, aber nach einem Sinneswandel im Jahre 1524 zu einem Wegbereiter und Vorkämpfer der Reformationsbewegung wurde. Die geschah beispielsweise durch die Einführung der Hessischen Polizeiordnung von 1524 oder den Vertrag von Hitzkirchen.
Heute gehört die Uni Marburg zu den renommiertesten und forschungsstärksten Universitäten Deutschlands. Große Geister lernten und lehrten hier wie der umstrittene Meister von Sein und Zeit Martin Heidegger, seine Schülerin Hannah Arendt, die Märchenonkels Grimm, der Lexikograf Konrad Dudenoder der häufig mit seinem Cousin verwechselte Begründer der Lehre von der Spezialprävention Franz von Liszt. Darüber hinaus kann sich die Uni Marburg mit einer ganzen Reihe von Nobelpreisträgern – insbesondere im Bereich der Chemie – schmücken.
Dass man bei so viel Geist und Tradition die Ehrwürdigkeit der Alma Mater auch irgendwie nach außen hin zeigen möchte, erscheint schon fast offensichtlich. Dies umso mehr, wenn man auf die pflichtbewussten Preußen schaute. Deren Universitäts-Rektoren durften sich seit jeher zu festlichen Anlässen in einer schmucken goldgestickten, purpurfarbenen Amtstracht zeigen.
Diese Form der Ungleichbehandlung ging dem damaligen Rektor der Uni etwas zu weit und so wurde 1903 beim zuständigen Minister beantragt, dass man in Sachen Amtstracht ebenfalls auf preußische Standards angehoben wird.
Im November 1903 erfolgte ein Erlass seitens Kaiser Wilhelms II., dass von fortan auch der Rektor der Uni Marburg zu festlichen Anlässen „einen goldgestickten Mantelvon purpurfarbenem Samt und einem runden Barett von demselben Stoff in derselben Farbe“ tragen durfte. Wenn man die Vorlieben eines Kaiser Wilhelm II.bedenkt, erscheint es nicht als allzu verwunderlich, dass dieser ohne großartige Umständen den Wünschen der Marburger zustimmte. Ab 1911 durften dann auch die restlichen Professoren Marburgs zu feierlichen Anlässen in schicken Trachten erscheinen. Bei einem Kaiser vom Format eines Wilhelm II. ist es allerdings eher verwunderlich, dass er nicht Uniformen oder Trachten für alle seine Untertanen sponserte. Hätte er gewusst, dass es drei Jahre darauf nochmal richtig zur Sache gehen würde, hätte es zum Talar bestimmt noch eine Pickelhaube oben drauf gegeben.
Leider kamen die gesamten Talare der Uni Marburg 1968 für lange Zeit in einen Sack und verschwanden in den Katakomben der Universität. Sie wurden von da an nur noch ans Tageslicht geholt, wenn es feierliche Anlässe an ausländischen Universitäten gab, an denen Professoren der Uni Marburg teilnahmen. Irgendwie muss man ja das Bild aufrechterhalten, welches man im Ausland dank Oktoberfest von den trachtenversessenen Deutschen hat.
Zumindest blieb es dabei bis zum Jahre 2008: In diesem Jahr nämlich trug der Dekan der juristischen Fakultät den Talar anlässlich der Promotionsfeier der Doktoranden aus dem Bereich der Rechtswissenschaften, nachdem bereits ein Jahr zuvor die Absolventen der Rechtswissenschaften und Medizin damit angefangen haben, Talar und Doktorhut anlässlich ihrer Absolventenfeier zu tragen. Man muss sicherlich kein Schelm sein, um sich herzuleiten, weshalb gerade der Dekan der juristischen Fakultät mit dem Amtstracht-Revival begonnen hat.
Apropos juristische Amtstracht: Leider schmiss Kaiser Wilhelm II. für die hessisches Staatsdiener keine goldverzierten Roben und auch die heutige Gesetzeslage sieht eine solche nicht vor. Dafür sind die Regelungen offen für Kleidung, die zwar nicht nach Außen in hellem Purpur erstrahlen, dafür aber von Innen.
Die Verordnung über die Amtstrachtbei den ordentlichen Gerichten, den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, den Gerichten für Arbeitssachen, den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit und dem Hessischen Finanzgericht statuiert in ihrem § 1 Absatz den Personenkreis derjenigen, die eine Robe zu tragen haben. Wenig verwunderlich, dass dies die üblichen verdächtigen Staatsdiener sind: Richter, Staatsanwälte, Amtsanwälte und Urkundsbeamte.
Aber auch Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes, sowie Rechtsreferendare, die mit der Vertretung eines Amts- oder Staatsanwalts betraut sind, dürfen sich in den schwarzen Zwirn schwingen.
Im Amttrachtserlass des hessischen Justizministeriumsist dann festgelegt, wie die Robe genau beschaffen sein muss. Naja, oder eben auch nicht. Denn nach § 2 des Erlasses besteht die Amtstracht einfach nur aus einer schwarzen Robe, zu der nach Form und Farbe unauffällige, mit der Amtstracht zu vereinbarende Kleidungsstücke getragen werden. Das schreit doch nach einem neuen Betrügerchen!
Auch was die Besatzhierarchie anbetrifft geht alles seinen gewohnten Lauf. Bis auf die Tatsache, dass Rechtsanwälte in dieser Hinsicht (richtigerweise) nicht erwähnt werden. So haben, Richter, Staats-
und Amtsanwälte Samt an ihrer Robe zu tragen, während Urkundsbeamte sich wie stets mit Wolle zufrieden geben müssen.
Man merkt: Hessens Trachtenvielfalt lebt nicht nur in der Folklore, sondern auch im öffentlichen Leben.