Robe und Recht: Die Hansestadt Hamburg

Hamburg – Schanze, Alster und Fernsehturm. Wenige Städte in Deutschland schaffen den Spagat zwischen Großbürgertum und alternativer Szene so wie die Hansestadt. In Sachen Amts- und Standestracht geben sich die Hamburger jedoch sehr traditionsbewusst.

 

Noch bevor sich König Friedrich Wilhelm I. von Preußen dazu entschied, dass fortan alle „Spitzbuben“ auch an ihrer Gewandung erkannt werden sollten, gab es schon immer eine Berufsgruppe, die sich zur Hervorhebung ihres Amtes – im wahrsten Sinne des Wortes – standesgemäß zu kleiden hatte: Die Geistlichen.  Doch nur die evangelischen Pastoren des Nordens durften sich mit dem sogenannten Hamburger Ornatzieren.

Das Hamburger Ornat hat seinen Ursprung in der als spanische Tracht bezeichneten Standestracht der hanseatischen Senatoren. Das Hamburger Ornat besteht aus einem Unter- und einem Oberhabit.

Der Unterhabit ist ein eng geschnittener Priestertalar mit insgesamt 17 Knöpfen. Die ersten zehn Knöpfe stehen dabei für die Zehn Gebote und die weiteren sieben für die sieben Fürbitten des Vaterunsers. Im Prinzip also eine textilgewordene Allegorie.

Der Oberhabit wiederum wird als Überwurf über diesen Talar getragen. Er verfügt über ein tief gefälteltes Rückenteil, Prunkärmel und einen samtenen Besatz. Der eigentliche Hingucker und wahrscheinlich auch das augenfälligste Erkennungsmerkmal des Hamburger Ornats ist jedoch die weiße getollte Halskrause.

Gerade dieses Accessoire der hanseatischen Standestracht macht einen nicht zu unterschätzenden Teil der Arbeit bei der Fertigung des Hamburger Ornats aus: Die weiße Halskrause besteht aus insgesamt 200 Schleifen, die noch bis heute per Hand „getollt“ werden müssen. Jede einzelne Schleife muss mit einem heißen Metallstab so zurechtgezupft werden, damit die sakrale Halskrause in voller Pracht erstrahlen kann.

Diese Mühlenstein- oder auch Duttenkragen genannte Krause erfordert bei ihrer Fertigung aber auch einiges an Arbeit: Mehrere Stunden benötigt die Hamburgerin Christel Frommannum aus knapp sechs Meter Leinenstoff das Sahnehäubchen der Hamburger Standestracht zu fertigen. Christel Frommann ist dabei auch die einzige, die sich dieses Handwerks verdingt und die insgesamt 400 hanseatischen Pastoren mit dem Wulkenkragenausstattet.

Allerdings hat Frau Frommann dabei in den letzten Jahren einiges an unerwarteter Unterstützung von der Afghanin Fasila Haiderzadaerfahren dürfen, die in ihrer Heimat als Lehrerin gearbeitet hat und sich vor ihrer Zusammenarbeit mit Christel Fromman hierzulande von Praktikum zu Praktikum geschwungen hat. Hilfe kommt meistens eben unerwartet!

Auch wenn die Hamburger Halskrause heutzutage eher eine geradezu dekorative Funktion hat, trug die Spanische Oberschicht des 16. Jahrhunderts ihre weißen Kragen aus ziemlich praktischen Erwägungen: Da es zu Zeiten der Spanischen Inquisition, Don Karlos und der Armada als ziemlich en vogue galt, die Haarespracht mit einer solchen Menge an Puder in Form zu halten, die nur mit dem Haarspray-Konsum eines Jon Bon Jovi in den 80ern verglichen werden kann, musste man die restliche – meist schwarze – Kleidung gegen den übermäßigen Kosmetikgebrauch irgendwie wappnen.

Die heute so sakrale Tracht hat also einen ungemein profanen Hintergrund. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Hamburger Pastorengemeinde heutzutage nicht mehr ein derartiges Faible für Haarpuder hat.

Zwar wird das Hamburger Ornat heutzutage nur noch von Geistlichen getragen, jedoch war es noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch die reguläre Ausgehtracht der hanseatischen Oberschicht. Vom Professor bis zum Senator ließ man sich auf der Straße nur mit Halskrause blicken.

Hamburger Richter und Staatsanwälte dürfen sich jedoch leider nicht mit schmucker Halskrause in den Gerichtssaal wagen.  Tatsächlich sind die Hamburger auch in Sachen Amtstracht für Juristen recht traditionsbewusst: Die maßgebliche Regelungstammt noch aus dem Jahre 1955.

Weiterhin sind diese Vorschriften von ihrem Inhalt her auch relativ streng. Unter Ziffer IV. der Bestimmungen über die Amtstracht bei den Hamburger Gerichten finden sich wieder die berühmtberüchtigten Maßvorgaben nach bayerischem Vorbild: Der Besatz hat am Hals eine Breite von 16 cm aufzuweisen, der sich auf 11 cm verschmälert. Bei Amtsanwälten verjüngt sich der Besatz wiederum von 10 cm am Hals auf 7 cm. Sowohl Staatsdiener als auch Amtsanwälte haben außerdem einen 8 cm breiten Besatz an den Ärmeln zu tragen.

Eine weitere kleine Besonderheit gilt für das Untendrunter: Weißer Kragen mit weißer Halsbinde sind Pflicht. Eine Ausnahme, dass Damen beispielsweise eine Schleife oder ein anderes Accessoire – so wie in den Regelungen anderer Bundesländer– tragen dürfen, fehlt in der Hamburger Regelung, was aber vor allem daran liegen dürfte, dass diese eben aus dem Jahre 1955 stammt und man zu diesen Zeiten eher vom breitschultrigen Advocatus ausging, der in der Jurisprudenz sein täglich Brot verdient. Dennoch sollte auch hier Raum für etwas modische Variationen sein, um den Gericht zu mehr Würde zu verhelfen.

Was die Besatz-Hierarchie anbelangt, folgt auch in Hamburg alles seinem gewohnten Gang: Samt für Richter und Staats-, sowie Amtsanwälte, Seide für Rechtsanwälte und für die Urkundsbeamten bleibt wie immer die Wolle.

Ansonsten hat das Amtsgewand nach Ziffer IV. 1. auf den Schultern und der Brust glatt anzuliegen sowie hinten und vorne über die Mitte des Unterschenkels abzufallen. Kragen und Halsbinde sollen unter der Robe zu sehen sein, während Rock und Weste verdeckt bleiben müssen.

Entgegen der äußeren Erscheinungdes in juristischen Kreisen sehr prominenten ehemaligen Vorsitzenden der 24. Kammer des Hamburger Landesgerichts gehört nur die barocke Perücke der Richterschaft, die noch vor allem im angloamerikanischen Raum verbreitet ist, nicht zum Hamburger Ornat für Staatsdiener. Dafür wird dem damals als „Zensur-Richter“ bekannten Andreas Buske von Seiten Rolf Schälikes, der in Buske anscheinend seine persönliche Nemesis sieht, eine ganze Internetseite über dessen juristischen Wirkengewidmet.