05 Mai Robe und Recht: Berlin
Berlin, Berlin wir fahren…Ach nein, Laura und mein kleiner Trip nach Berlin anlässlich des Deutschen Anwaltstages ist ja nun schon etwas her. Allerdings war Laura dieses Wochenende auch wieder zu Besuch in der Hauptstadt und kam mit tollen Neuigkeiten zurück.
Online-Shopping ist ja eine ziemlich coole Sache. Selbst Personen, die auf Grund ihres Berufs tagsüber nicht dazu kommen über Kö‘, Mönckebergstraße oder Ku’Damm zu tingeln, haben so die Möglichkeit am Abend mit dem Laptop und im mondänen Shirt-und-Unterhose-Look die Besorgungen nachzuholen, die man während des Tages nicht zu erledigen vermochte.
Doch wer sich gerne in den Mode-Boutiquen des World Wide Web einzukleiden pflegt, kennt auch die Crux dieser Form der Textil-Akquisition: Denn das kleinere bis größere Problem beim Online-Shopping ist ja diese Sache mit dem anprobieren.
Ja klar: Jeder Anbieter, der so einigermaßen bei Trost ist, hat in dieser Hinsicht ja immer eine sehr kulante Umtausch- und Rücksendepolitik. Nach dem Motto: was nicht passt, wird zwar nicht passend gemacht, aber wir schicken dir dafür etwas anderes, das passt und Porto geht übrigens auf’s Haus!
Doch häufig ist es damit ja noch nicht getan. Der Kauf einer Hose – das wussten schon Thomas Bernhard und Claus Peymann– ist eine fundamentale Angelegenheit. Erklärungsversuche: Ich verfüge über ziemliche – zumindest glaube ich das – krasse Normalo-Maße, was Hosen anbelangt: 32 am Bund, 34 in der Länge.
Nun scheinen sich aber alle Textilhersteller auf dieser Welt gegen mich verschworen zu haben, denn irgendwie sieht mein Hintern in allen Hosen-Permutationen, die ich mit diesen Maßen schon probieren durfte stets…naja anders aus. Mal geht er im Jeans-Stoff unter so wie Ahab am Ende von Moby Dick, mal springt er einem ins Gesicht wie der Pickel auf dem Antlitz eines Teenagers. Also: Was bringen Konfektionsgrößen, wenn die Konfektionen variieren? Oder handelt es sich dabei am Ende um so eine panta-rhei-Geschichte und ich vermag sie einfach noch nicht gänzlich zu erfassen?
Vielleicht offenbart sich bei mir in dieser Hinsicht wieder etwas der Mode-Noob. Man soll ja nicht immer von sich auf andere schließen, aber manchmal ist das eben ein guter Ansatzpunkt. Doch zum Thema zurück: Ich gehe aus diesen Gründen lieber in einen Laden, um direkt die Probe auf’s Exempel zu machen, als mir vom Amazon-Weihnachtsmann zehn Mal das falsche zusenden zu lassen. Ist ja auch irgendwie verträglicher für die Umwelt und ein bisschen menschlicher Kontakt von Zeit zu Zeit soll ja auch ganz gut für’s Gemüt sein.
Für alle Berliner, die in dieser Hinsicht genauso ticken wie ich und die außerdem vorhaben, sich in nächster Zeit eine neue Amtstracht zuzulegen, gibt es diesbezüglich gute Nachrichten: Die GARDE-ROBE gibt es auch bald in den Läden unserer Hauptstadt zu erwerben und zu bewundern!
Naja, besser gesagt: der Boutique Goldstegam Savignyplatz. Und damit die Berliner Juristinnen und Juristen auch wissen, welche gesetzlichen Anforderungen es beim Kauf der neuen Robe zu beachten gilt, will ich darüber noch einen kleinen Überblick verschaffen.
Die Pflicht zum Tragen der Amtstracht wird in § 20 Satz 1 des Berliner Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (AGGVG)zementiert. Satz 2 sieht dabei – parallel zur Vorschrift des § 20 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) – eine Ausnahme für Rechtsanwälte in allgemeinen Zivilverfahren beim Amtsgericht von dieser Vorschrift vor.
Die genaueren Anforderungen über die Amtstracht selbst sind in der Allgemeinen Verfügung über die Amtstracht der Berliner Rechtspflegeorganeder Senatsverwaltung für Justiz festgelegt. Diese trat erstmalig am 25. Februar 2009 in Kraft und wurde am 27. Januar 2014 bis zum 31. März 2019 verlängert.
Robe zu tragen haben danach natürlich die Berufs- und ehrenamtlichen Richter an den ordentlichen und den Verwaltungsgerichten. Staats- und Amtsanwälte haben sich ebenfalls stets in den geraubten Zwirn – so der ethymologische Ursprung des Wortes „Robe“ – zu werfen, genau wie zu Strafverteidigern ernannte Hochschullehrer. Soweit bleibt auch in unserer stets so progressiven Hauptstadt alles beim Alten.
Die Farbe der Robe soll – wenig überraschend – schwarz sein. Weiterhin folgen unter Ziffer II. 5. der Allgemeinen Verfügung die üblichen Ausführungen zur Besatzhierarchie: Richter und Staatsanwälte dürfen wie immer mit samtenen Besatz protzen, Amtsanwälte zwar auch, aber dafür in besonderen Abmessungen. Den lieben Urkundsbeamten bleibt der wollene Besatz und in „allen sonstigen Fällen“ ist am Revers der Robe ein seidener Besatz zu tragen. Nette Umschreibung für die freien Berufler.
Auch was das Untendrunter der Berliner Juristinnen und Juristen anbelangt, ist in der Allgemeinen Verfügung festgelegt: Nach Ziffer 6 sollen Frauen zur Amtstracht eine weiße Bluse, Männer ein weißes Hemd mit dazugehöriger weißer Krawatte oder weißer Fliege tragen.
Allerdings müssen Juristinnen in Berlin nicht zwangsläufig in weißer Bluse vor den Berliner Gerichten erscheinen: Es darf auch ein weißes Tuch getragen werden, um die andersfarbige Kleidung unter der Robe zu kaschieren. Aber warum ein weißes Tuch tragen, wenn es doch ungleich adrettere Möglichkeiten gibt?
Auf jeden Fall werden den Berliner Juristinnen und Juristen in Sachen Robenkauf keine Steine in den Weg geschmissen. Es spricht also nichts dagegen mal nach dem nächsten morgendlichen Berghain-Besuchin der Boutique Goldsteg nach einer neuen Amtstracht zu schauen.
Wer so lange nicht warten will oder nicht aus Berlin kommt, der wird jedoch auch nach wie vor online bei uns fündig.
Denn – das sei auf jeden Fall noch dazu gesagt: Roben sind keine Hosen! Da kommt selbst bei mir was in den virtuellen Warenkorb.